Privatpatienten / IGEL

Als Privatpatient wissen Sie um die Vorteile Ihrer Krankenversicherungsform.
In unserer Praxis gibt es, trotz der bekannten Probleme im Gesundheitswesen, keine "2 Klassen Medizin".
Selbstverständlich gibt es jedoch, wie in jedem Bereich des täglichen Lebens, den Wunsch nach besonderer Dienstleistung und Komfort.

Für Sie als Privatpatienten, Selbstzahler oder Nutzer individueller Gesundheitsleistungen sind wir insbesondere bemüht, Ihrer Nachfrage nach Wunschterminen entgegen zu kommen. Desweiteren bieten wir Ihnen gerne telefonische Beratungen sowie Sprechzeiten nach besonderer Vereinbarung.
Außerdem übernehmen wir für Sie, falls Sie nicht in der Obhut eines Hausarztes stehen, gerne alle Beratungs- und Betreuungsaufgaben zur Auswahl von Kiniken, Fachkollegen und Behandlungsmöglichkeiten. Dies natürlich individuell und gerne auch nach Praxisschluß. Auch erinnern wir Sie auf Wunsch gerne an sinnvolle oder notwendige Nachuntersuchungen. Fragen Sie gerne unsere Praxishelferinnen.
Daneben richten wir gerade für unsere Privatpatienten ein Internetportal ein, über das Sie mit uns kommunizieren können. Auch Beratungen während Ihrer Behandlung können wir auf diesem für Sie bequemen Weg durchführen, auch wenn Sie unterwegs sind.
Ebenso steht Ihnen als Privatpatient der Zugang zu unserem modernen Schlaflabor frei. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie Ihren Termin zur Diagnostik und, im Krankheitsfall, zur Einleitung der Therapie.
Sollte eine Operation bei Ihnen notwendig sein, stellen wir in der Regel einen kurzfristigen Wunschtermin für Sie sicher, ambulant oder stationär.
Für besondere Ansprüche steht Ihnen der Komfort-Bereich der Asklepios Klinik offen, in der Sie in einem besonders privaten Umfeld von uns betreut werden.
Therapien die nicht Gegenstand der kassenärztlichen Versorgung sind, z.B. kosmetische Operationen, Eingriffe zur Behandlung des Schnarchens, lasermedizinische Anwendungen und besondere Behandlungen bei Tinnitus, Hörsturz und Schwindel stehen Ihnen in individuellen Konzepten offen.
Es ist uns ein besonderes Anliegen darauf hinzuweisen, dass diese Serviceleistungen nicht mit unserem Auftrag zur Versorgung gesetzlich Versicherter kollidiert. Darüber hinaus steht auch diesen Patienten im Rahmen privatärztlicher Behandlungsverträge der Zugang zu den meisten oben genannten Leistungen offen, soweit nicht vertragsärztliche Bestimmungen dagegen stehen.